Radon
ARBEITSPLÄTZE UND ARBEITSSCHUTZ
Das neue Strahlenschutzgesetz weitet den Schutz vor radioaktivem Radon am Arbeitsplatz deutlich aus. In Radon-Risikogebieten muss die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss gemessen werden.
Beträgt die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz in Bestandsbauten mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter (300 Bq/m3) im Jahresmittel, müssen Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um die Radon-Konzentration unter diesen Referenzwert zu senken. Lässt sich die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz nicht unter 300 Bq/m3 senken, müssen der Arbeitsplatz gemeldet, die zu erwartende Strahlendosis für die Beschäftigten abgeschätzt und ggf. weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Der Erfolg der Gegenmaßnahmen muss abschließend durch eine Messung der Radon-aktivitätskonzentration nachgewiesen werden. Wir haben hierzu speziell ausgebildete Radonfachpersonen!